Eine Patientenverfügung ist eine freiwillige schriftliche Erklärung eines Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Er bestimmt für diese Situation, ob er in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese untersagt (§1901a Abs. 1 BGB).
Solange jemand einwilligungsfähig ist, entscheidet er nach Aufklärung durch den Arzt selbst über alle ärztlichen Maßnahmen. Ist er nicht mehr entscheidungsfähig und kann seinen Willen nicht mehr äußern, muss ein Bevollmächtigter oder Betreuer entscheiden oder es muss nach dem mutmaßlichen Willen gehandelt werden. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig seinen Willen schriftlich zu erklären, welche medizinische und begleitende Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selber entscheiden kann. Die Rechtslage ist mittlerweile ganz eindeutig.
Seit dem 01.09.2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt und im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen §§ 1901a ff. verankert.
Wegen der sehr unterschiedlichen Wertvorstellung und Überzeugung der Menschen zu Fragen des Lebens und des Sterbens gibt es keine gesetzliche vorgeschriebene Formulierung einer Patientenverfügung.
Hinsichtlich einer solchen Patientenverfügung führen wir Beratungsgespräche durch.
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